AGB

Der Mietvertrag, den Sie bei „Reetdorf GmbH“ (Im folgenden RD genannt) als Vermittler abgeschlossen haben, ist zwischen Ihnen als Mieter und dem Eigentümer des Ferienhauses als Vermieter geschlossen worden. Die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen gelten für den Mietvertrag, der mit RD als Vermittler zwischen dem Eigentümer des Ferienobjektes und dem Mieter geschlossen wurde. RD ist lediglich Vermittler und ist somit lediglich als solcher verantwortlich. Die Vermietung der Ferienobjekte, die RD vermittelt, erfolgt stets auf Grundlage nachfolgender Bedingungen, die die Grundlage des Vertrages zwischen dem Eigentümer des Ferienobjektes und dem Mieter bilden

Einleitung

Vor Anreise erhält der Mieter in der Buchungsbestätigung u.a. die Anreisebeschreibung sowie  genaue  Angaben,  wo sich  der  Schlüssel für das Ferienhaus befindet. Am Buchungstag muss der Mieter mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Jugendgruppenreisen muss der Mieter des Ferienobjektes am Buchungstag mindestens 25 Jahre alt sein.

1. Mietzeit

Die auf dem Mietausweis angeführten An- und Abreisezeiten sind jederzeit bindend. In der Buchungsbestätigung ist angegeben, wann das Haus bezogen werden kann. Das Haus muss stets spätestens um 10 Uhr am Abreisetag verlassen werden. Der Schlüssel kann normalerweise nur, sofern der volle Mietpreis bezahlt ist, und gegen Vorlage der Buchungsbestätigung ausgehändigt werden.

2. Ihr Ferienhaus

2.1 Größe

Bei der angegebenen Hausgröße handelt es sich um Außenwandmaße.

2.2 Personenzahl

Das Ferienhaus und das dazugehörende Grundstück dürfen maximal nur von derjenigen Anzahl an Personen bewohnt werden, welche im Katalog, Internet und der Buchungsbestätigung angegeben sind. Dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter. Wird das Haus oder das Grundstück von mehr als den zugelassenen und bei der Buchung angegebenen Personen bewohnt, so darf der Eigentümer oder RD ohne Ankündigung alle überzähligen Personen vom Gelände des Reetdorfes verweisen. Wird dieser Anordnung nicht innerhalb von 12 Stunden ab der Verweisung Folge geleistet, so hat der Eigentümer und/ oder RD das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Geländes zu verweisen. Der Mietpreis wird in solchem Fall nicht zurückerstattet. RD vermittelt Ferienhäuser hauptsächlich an Familien und Paare. Jugendgruppen - hierunter versteht man mindestens 3 Personen, die hauptsächlich unter 25 Jahre alt sind - müssen sich bereits vor der Buchung als solche anmelden. RD oder der Eigentümer des Ferienobjektes sind berechtigt, eine Gruppe abzuweisen, sofern die Anmeldung als Jugendgruppe nicht vor der Buchung erfolgte.

2.3 Zelte und Wohnwagen

Das Aufstellen von Zelten, Wohnmobilen oder Wohnwagen auf oder bei dem Gelände des Reetdorfes ist nicht erlaubt. Der Eigentümer oder RD haben das Recht, deren umgehende Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, hat der Eigentümer oder RD das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Geländes zu verweisen. Der Mietpreis wird in solchem Fall nicht zurückerstattet. Der Nachweis bleibt Ihnen unbenommen, dass der uns dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.

2.4 Haustiere und Allergien

In einigen Reetdachhäusern sind Haustiere nicht erlaubt. Der Eigentümer oder RD kann jedoch nicht garantieren, dass sich in dem Haus zu keiner Zeit jemals Haustiere aufgehalten haben. RD übernimmt keinerlei Verantwortung für allergische Reaktionen des Mieters in den einzelnen Häusern.

Hunde sind innerhalb des Reetdorfes an der Leine zu führen. Gern dürfen Sie Ihren gut sozialisierten Hund auf der Hundewiese unter ständiger Aufsicht frei laufen lassen. Bitte entfernen Sie stets unverzüglich alle Hinterlassenschaften. Sie finden an mehreren Stellen auf dem Gelände dafür Beutel und Mülleimer.

Bitte lassen Sie Ihren Hund im Haus nicht auf Möbel oder ins Bett. Hierdurch entstehender Mehraufwand bei der Reinigung wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

2.5 Lärm

Der Mieter kann - auch in Feriengebieten - unerwartet Lärm von Bauarbeiten, Reinigungsarbeiten, Verkehr, Tiergeräuschen oder ähnlichem ausgesetzt sein. Weder der Eigentümer noch RD kann für Lärm verantwortlich gemacht werden.

2.6 Rauchen und offenes Feuer auf dem Gelände

Wir weisen hiermit vorsorglich darauf hin, dass alle von uns vermittelten Objekte Nichtraucherhäuser sind. Wir bitten Sie daher außerhalb des Hauses zu rauchen und die Reste im Aschenbecher zu entsorgen.

Durch die bei Reetdächern erhöhte Brandgefahr sind sämtliche Arten von offenem Feuer auf dem Gelände verboten. Insbesondere die Nutzung von Gas- oder Holzkohlegrills, Feuerschalen, Fackeln oder ähnlichem sowie Feuerwerk jeglicher Art sind strengstens untersagt und können zu einem sofortigen Platzverweis führen.

2.7 Gartenmöbel

Gartenmöbel stehen dem Mieter in der Zeit von April bis Oktober zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten kann die Verfügbarkeit von Gartenmöbeln nicht garantiert werden. Witterungsbedingt kann sich die Bereitstellung von Gartenmöbeln zeitlich verzögern.

3. Preise und Zahlungen

3.1 Alle Preise sind in EURO angegeben, sofern nichts anderes angegeben ist. Die Buchung ist sofort verbindlich, ungeachtet dessen, wie die Bestellung erfolgt. Wenn das Angebot des Mieters durch die RD angenommen  wird (nach  Zusendung des  unterzeichneten  Angebots, der unterzeichneten Buchung oder Buchungsbestätigung per Mail oder System), sendet RD eine Bestätigung und der Mietpreis wird in eine oder zwei Raten entsprechend Nachstehendem erhoben.

Zahlungsbedingungen

Bei Buchung (Vertragsabschluss) mehr als 38 Tage vor Anreise: 1. Rate (Anzahlung, 20 %) Zahlungseingang7 Tage nach Eingang der Buchung; 2. Rate (80 %) Zahlungseingang 30 Tage vor Start der Mietperiode.

Bei Buchung von weniger als 38 Tagen vor Anreise: Volle Rate (100%) Zahlungseingang 3 Tage nach Eingang der Buchung, aber immer vor Anreise des Gastes.

Sofern die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird dies als Nichterfüllung betrachtet und RD ist ohne Ankündigung berechtigt, den bestehenden Mietvertrag zu kündigen. RD wird dennoch so weit möglich versuchen, den Mieter vor Kündigung zu informieren. Eine Kündigung des Mietvertrages aus diesem Grund entbindet den Mieter nicht von der Zahlungsverpflichtung der Miete und erfolgt entsprechend Punkt 4.

3.2 Preise

Die in unserem Katalog oder Internet angegebenen Preise sind Endpreise inkl. fester, obligatorischer Nebenkosten. Diese beinhalten neben der Miete die Energiekosten, Bettwäsche, Handtücher sowie die reguläre Endreinigung,

3.3. Ersatzpersonen, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt der Reise

Eine Stornierung kann nur in Textform erfolgen und wirkt erst ab Zugang.

Sofern eine Buchung storniert wird, werden folgende Gebühren erhoben. Der Nachweis bleibt Ihnen jedoch unbenommen, dass der uns dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist. Von Buchung bis 31 Tage vor Beginn der Mietzeit 20% des gesamten Mietbetrages,  ab 30 Tagen vor Beginn der Mietzeit 80% des gesamten Mietbetrages. Sonderleistungen wie Hundepaket, Kinderpaket oder andere werden dabei immer kostenfrei storniert.

Erhält RD keine Stornierung in Textform, verfallen 100% des gesamten Mietbetrages, auch wenn das gemietete Haus nicht bezogen wird. Der Nachweis bleibt Ihnen jedoch unbenommen, dass der uns dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.

Sofern der Mieter einen anderen Mieter im selben Zeitraum und zum gleichen Preis an seiner statt einsetzen kann, akzeptiert RD eine Änderung des Namens gegen Gebühr von EURO 50,00. Die Mitteilung hierüber muss RD in Textform erhalten.

RD akzeptiert, soweit möglich, eine Umbuchung des ursprünglichen Mietvertrages bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit gegen eine Gebühr von EURO 50,00 zu einem alternativen Reisetermin. Jede Umbuchung des ursprünglichen Mietvertrages ab und mit dem 30. Tag vor Beginn der Mietzeit und nachfolgend wird als Stornierung (entsprechend der vorgenannten Bedingungen) mit nachfolgender Neubuchung betrachtet.

4. Kaution

RD kann namens des Eigentümers die Überlassung des Ferienobjektes von einer Kautionszahlung abhängig machen. Als Kaution wird ein Betrag von 300 EUR bei Anreise auf einer Kreditkarte des Mieters reserviert. Sollte keine Kreditkarte zur Verfügung stehen, kann dieser Betrag alternativ per EC Karte geleistet oder vorab auf das Mietkonto überwiesen werden. Bei Zahlung per Überweisung muss die Kaution spätestens am Anreisetag bei der RD eingegangen sein. Die Kaution gilt als bei der RD eingegangen, sobald der Umsatz auf dem Konto der RD verbucht wurde. Sollte der Zahlungseingang nicht nachweisbar erfolgen, ist RD berechtigt eine Kreditkartenreservierung, Bar oder EC Zahlung der Kaution zu verlangen, bevor Zutritt zum Objekt gewährt wird. Die Kaution dient unter anderem der Sicherung der Interessen des Eigentümers und RD des Ferienhauses bei eventuellen Schäden am Haus, Verschmutzungen über Gebühr oder unbezahlten Sonderleistungen wie z.B. Feuerholz. Nach  Abreise und Kontrolle wird die Kaution spätestens innerhalb von 14 Tagen erstattet. Bei Abzügen erhält der Mieter eine Rechnung. Sollte die Kaution in Höhe von 300€ zur Deckung der Schadenbeseitigung nicht ausreichen ist RD berechtigt, die hinterlegte Kreditkarte zu belasten.

5. Abreise, Endreinigung

Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienobjekt aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Hinterlassen Sie das Haus immer in dem Zustand, wie Sie es selbst vorfinden möchten. Auch bei obligatorischer Endreinigung obliegt dem Mieter die Verpflichtung das Haus besenrein zu hinterlassen, sowie der Abwasch des Geschirrs, Ausräumen der Geschirrspülmaschine, Ausräumen des Kühlschrankes, Entfernen aller Lebensmittel, Leeren aller Mülleimer, vollständige Reinigung des Grills, Entfernung aller durch Hunde verursachten Verunreinigungen (Hundehaare, übermäßige Verschmutzung, etc.), Entfernung der Asche aus dem Ofen und Aufräumen innerhalb und außerhalb des Ferienhauses. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach wird der Mehraufwand nach tatsächlich benötigter Zeit in Rechnung gestellt bzw. von der Kaution einbehalten.

5.1 Fundsachen

RD haftet nicht für im Ferienobjekt zurückgelassene Gegenstände nach Abreise. Wenn der Mieter einen vergessenen Gegenstand zugeschickt haben möchte übernimmt RD dieses gern und ohne zusätzliche Gebühr gegen Erstattung der Versandkosten. Hierfür schickt der Mieter an RD eine Versandetikett von DHL. Gegenstände von augenscheinlich geringem Wert sowie Lebensmittel werden unverzüglich und ohne Rückmeldung entsorgt. Gegenstände von Wert maximal 4 Wochen aufbewahrt. 

6. Schäden

Der Mieter ist dafür verantwortlich, das  Mietobjekt sorgsam zu behandeln und es im gleichen Zustand zurückzugeben, wie es übernommen wurde. Der Mieter ist gegenüber dem Hauseigentümer für Schäden am Objekt und/ oder des Inventars, die während des Aufenthalts entstehen, verantwortlich - unabhängig, ob vom Mieter selbst oder anderen, die vom Mieter  Zugang zum Ferienhaus erhalten haben, verursacht. Schäden am Objekt und / oder des Inventars, die während des Aufenthalts verursacht werden, müssen RD oder dessen Repräsentanten sofort gemeldet werden. Reklamationen, die aus in der  Mietzeit entstandenen  Schäden resultieren,  müssen  -  sofern der  Mangel angemeldet ist oder durch gewöhnliche Achtsamkeit erkannt werden kann - innerhalb eines  Monats  nach Ablauf der  Mietzeit geltend gemacht werden, es sei denn, der Mieter hat fahrlässig gehandelt. RD oder ein Repräsentant kontrollieren das Ferienobjekt bei jedem Mieterwechsel, bei dem Mängel oder Schäden am Ferienobjekt und/ oder dem Inventar sowie  evtl.  fehlende oder mangelhafte Reinigung festgestellt werden. Alle Schäden sind zum aktuellen Preis vollständig zu ersetzen. Ein Abzug von Montagekosten, Zeitwert, Portokosten für Wiederbeschaffungen oder ähnlichem sind nicht zulässig. Sollte auf Grund der vom Mieter verursachten Beschädigung eine weitere Vermietung bis zur Reparatur nicht möglich sein trägt der Mieter die  Ausfallkosten sowie die Kosten einer ggf. nötigen Umbuchung der nachfolgenden Mieter vollständig. 

7. Obliegenheiten des Reisenden während der Reise

Sollte der Mieter bei Ankunft eine mangelhafte Reinigung, Schäden oder Mängel am Ferienobjekt feststellen, obliegt es der Verantwortung des Mieters, dies sofort zu reklamieren. Reklamationen zur Reinigung müssen umgehend erfolgen. Reklamationen zu Schäden oder Mängeln müssen schnellstmöglich und spätestens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit bzw. der Feststellung des Mangels oder Schadens erfolgen. Reklamationen müssen persönlich, telefonisch oder per Email an RD gerichtet werden. Bitte beachten Sie, dass Sie RD in jedem Fall eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen müssen. Eine unangemessen kurze Frist setzt automatisch eine angemessene Frist in Lauf.

8. Außergewöhnliche Ereignisse

Sofern die Durchführung des Mietvertrages auf Grund von höherer Gewalt wie z.B. Krieg, Natur- und Umweltkatastrophen, Trockenheit, anderen ungewöhnlichen Wetterbedingungen, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsverhältnissen, Einstellung des Devisenhandels, Streik, Aussperrung, technischer  Defekte oder ähnlicher höherer Gewalt, die bei Buchung nicht vorhersehbar war, nicht möglich oder wesentlich erschwert ist, sind RD und der Eigentümer des Ferienobjektes dazu berechtigt, die Buchung zu stornieren, da weder der Eigentümer noch RD für Vorkommnisse der genannten Art verantwortlich gemacht werden kann.

Der Eigentümer des Hauses oder RD kann bei Insekteneinwirkungen auf das Ferienobjekt oder dessen Grundstück nicht zur Verantwortung gezogen werden, ebenso nicht bei Diebstahl, Beschädigung o.ä., dass das Eigentum des Mieters betrifft.

9. Angebotene Leistung Dritter

9.1 Bereitstellung von Internet

Der Eigentümer des Ferienobjektes unterhält, soweit im Inserat angegeben, in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang, dessen Mitbenutzung er dem Mieter während seines Aufenthaltes gestattet, wobei nicht für eine tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit für bestimmte Zwecke gehaftet wird. Eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist untersagt. Der Eigentümer des Ferienobjektes ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des Internets ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde. Der Eigentümer des Ferienobjektes behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass lediglich der Zugang zum Internet ermöglicht wird. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Für die übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten.

Der Mieter stellt den Eigentümer des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Eigentümer des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

9.2 Ladesäulen für Elektrofahrzeuge

Auf dem Gelände gibt es Ladesäulen für PKW, an denen Mieter ihr Fahrzeug kostenpflichtig aufladen können. Die Verfügbarkeit kann aber nicht garantiert werden.

Eine Aufladung an den Haushaltssteckdosen des Mietobjektes ist unter anderem wegen Brandgefahr untersagt.

10. Übrige Informationen

Wenn der Mieter eine besondere schriftliche Absprache mit RD hat, die in einem oder mehreren Bereichen von den normalen Allgemeinen Mietbedingungen abweicht, setzt dies nicht übrige Allgemeine Mietbedingungen außer Kraft.

In allen Fällen erlangt die Buchung erst dann eine Gültigkeit, wenn die vollständige Adresse des Mieters notiert wurde oder diese bereits auf anderem Weg an RD übermittelt wurde.

RD übernimmt für Foto- und Druckfehler keine Haftung.

Alle Angaben im Katalog und im Internet hat RD so korrekt wie möglich gemacht. Da es sich um private Ferienobjekte handelt, können Änderungen zu den gemachten Angaben vorkommen oder Ausstattungen verändert werden. RD ist dafür nicht verantwortlich.

11. Salvatorische Klausel - Sollte eine der Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

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